Aktuelles:
Die Lehrkräfte an der MLV BAD Endorf handeln ausschließlich in eigener Selbstvermarktung. Es besteht keine Vermittlungs- oder Kommissionstätigkeit seitens der MLV BAD Endorf, und sämtliche Unterrichtsvergütungen werden direkt zwischen den Lehrkräften und den Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten geregelt.
Bereits im Jahr 2013 wurde im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens festgestellt, dass die MLV BAD Endorf keiner Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) unterliegt. Infolge dieser rechtlichen Klärung wurden sämtliche zuvor in Rechnung gestellten Abgaben storniert. Die Sachlage hat sich seither nicht geändert.
Die MLV BAD Endorf ist kein Unternehmen im Sinne des § 24 KSVG und erfüllt keine der dort aufgeführten Kriterien für eine Abgabepflicht. Eine Künstlersozialabgabe auf Unterrichtshonorare, die direkt zwischen Schülern und Lehrkräften vereinbart werden, besteht daher nicht.
Mit dieser Klarstellung wird der bereits bestehende Rechtsstand bekräftigt.